Geschäfts- und Wahlordnung

Geschäftsordnung des Arbeitskreises Hochschullehre in der DVPW

  1. Die Geschäftsordnung des Arbeitskreises Hochschullehre dient zur Ordnung der Angelegenheiten des Arbeitskreises und ergänzt die gültigen Statuten der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft. Der Arbeitskreis stellt keine eigenständige rechtliche Einheit dar.
  2. Die Geschäftsordnung regelt die Verfahren des Arbeitskreises Hochschullehre und ist für seine Mitglieder bindend. Sie wird auf der Webseite der DVPW zugänglich gemacht.
  3. Der Arbeitskreis Hochschullehre führt regelmäßig, i.d.R. jährlich eine Mitgliederversammlung durch, auf der die Arbeit des Arbeitskreises vorgestellt und diskutiert wird.
  4. Die Mitgliederversammlung findet anlässlich einer Tagung des Arbeitskreises
    oder des DVPW-Kongresses statt, sie wird durch die Sprecher/innen geleitet und protokolliert.
  5. Der Arbeitskreis Hochschullehre führt spätestens nach drei Jahren eine geheime Wahl seiner Sprecher/innen durch.
  6. Die Wahl erfolgt entlang einer durch die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises abgestimmten Wahlordnung. Diese wird auf der Webseite der
    DVPW zugänglich gemacht.
  7. Die Sprecher/innen stellen die Teilnahme des Arbeitskreises an den
    Ratstreffen der DVPW sicher.
  8. Der Arbeitskreis ist eine Untergliederung der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft und damit verpflichtet, keinerlei eigenständige finanzielle Rücklagen („Schwarze Kassen“) anzulegen.
  9. Die Sprecher/innen des Arbeitskreises berichten nach den Statuten der
    Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft über ihre Aktivitäten an den
    Vorstand der DVPW.
  10. Der Arbeitskreis soll die Agenda zur Frauenförderung in der DVPW und
    die Beteiligung des Nachwuchses bei ihren Aktivitäten umsetzen.
  11. Die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Hochschullehre erfolgt durch eine Interessenbekundung einer realen Person, über deren Aufnahme die Sprecher/innen entscheiden.

Verabschiedet bei der Mitgliederversammlung am 27.09.2018 in Frankfurt am Main.

 

Wahlordnung des Arbeitskreises Hochschullehre in der DVPW

  1. Der Kreis der Sprecherinnen und Sprecher besteht aus drei bis fünf Personen. Über die Größe des jeweiligen Gremiums entscheidet die Mitgliederversammlung vor der Wahl.
  2. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Amtszeiten der Sprecherinnen und Sprecher sind voneinander unabhängig und können zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen. Die Wahl erfolgt im Rahmen von Mitgliederversammlungen.
  3. Frauen und Mitglieder des wissenschaftlichen Nachwuchses sind besonders aufgefordert, sich um ein Sprecheramt zu bewerben. Eine geschlechterparitätische Besetzung des Sprecherkreises wird ebenso angestrebt wie die Repräsentation der verschiedenen Karrierestufen.
  4. Die Kandidatur setzt die Bereitschaft voraus, sich im Lauf der zwei Jahre aktiv in die Arbeit des Arbeitskreises einzubringen, insbesondere in die Mitarbeit in DVPW-Gremien, die Vorbereitung von Tagungen, die regelmäßige Information der Mitglieder und die Planung von Aktivitäten auf den DVPW-Kongressen.
  5. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle auf der Mitgliederversammlung anwesenden Arbeitskreismitglieder, die Mitglied der DVPW sind.
  6. Spätestens sechs Wochen vor der Wahl erfolgt über den Emailverteiler ein Wahlaufruf. Kandidatinnen und Kandidaten werden gebeten, ihre Kandidatur möglichst drei Wochen vor der Wahl bekannt zu machen. Die Kandidatur ist auch noch auf der Mitgliederversammlung selbst möglich.
  7. Die Mitgliederversammlung bestimmt eine Wahlleitung, die mit der Durchführung der Wahl beauftragt wird.
  8. Bei der Wahl hat jedes anwesende Mitglied des Arbeitskreises maximal so viele Stimmen wie Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen sind. Die Stimmen werden nicht kumuliert. Es müssen nicht alle Stimmen vergeben werden. Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.
  9. Entspricht die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten der Anzahl der zu Wählenden, dann muss jede/r Kandidat/in mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen, um gewählt zu werden.

Verabschiedet bei der Mitgliederversammlung am 26.02.2019 in Münster.